Telefonische Beratung u. Auftragsannahme: Mo-Fr. 9:00 - 13:00 h und 14:00 - 18:00 h: 06838 / 1212
Lager: Abholung, Rückgabe von Mietgeräten, Ballongas: Nur nach Terminvereinbarung !


 

 

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FAQ

Hier werden häufig gestellte Fragen unserer Kunden beantwortet. 

 

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Wie geht üblicherweise eine Buchung vonstatten ?

Nachdem Sie aus unserem Programm das gewünschte Gerät oder die gewünschte Aktion ausgewählt haben rufen Sie uns an oder schicken uns eine Email. Sofern das von Ihnen gewünschte Gerät / Aktion für den entsprechenden Termin noch frei ist, stimmen wir die Einzelheiten wie Aktionsort, -zeit usw. ab. Sie erhalten daraufhin umgehend eine schriftliche Auftragsbestätigung in der alle Daten und Vereinbarungen aufgeführt sind und ggf. einen Vertrag. Diesen unterschreiben Sie und senden ihn an uns zurück. 

Sofern eine Anzahlung vereinbart wurde, diese innerhalb 8 Tagen überweisen.

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Welche Angaben benötigen wir für eine Angebotserstellung / Buchung ?

Zur Erstellung eines Angebots und der Auftragsbestätigung und ggf. des Mietvertrags benötigen wir von Ihnen neben Angaben zum gebuchten Modul Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und die Telefonnummer / eMailadresse für Rückfragen.

Außerdem brauchen wir folgende Infos:

Bei Abholgeräten:
- Datum + Uhrzeit für Abholung und Rückgabe
- Beschaffenheit des Untergrunds auf dem das Gerät aufgebaut wird (danach richtet sich das Zubehör für eine eventuelle Verankerung)

Bei Geräten mit Anlieferung
- Datum + Uhrzeit für Anlieferung und Abholung
- Aktionsort, ggf. Anfahrtsskizze, Passierschein ...
-Aktionszeit (bei Aktionen mit Betreuung)
- Beschaffenheit des Untergrunds auf dem das Gerät aufgebaut wird (danach richtet sich das Zubehör für eine eventuelle Verankerung)
- Ansprechpartner vor Ort mit Handy-Nr.

Mit diesen Angaben können wir alles perfekt vorbereiten und es gibt keine unangenehmen Überraschungen.

Die Daten werden natürlich gemäß DSGVO verarbeitet. Weitere Infos hierzu [hier].

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Was ist wenn ich nicht weiß ob an dem Veranstaltungstag schönes Wetter ist oder ob die Veranstaltung wegen Corona abgesagt wird ?

Das mit dem Wetter weiß man im Voraus nie, eine Absage wegen Corona ist zwischenzeitlich auch durchaus im Bereich des Möglichen. Daher haben Sie bei der Buchung grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

1. Möglichkeit:
Sie warten bis sich abschätzen läßt, ob die Veranstaltung stattfindet bzw. das Wetter paßt und buchen kurzfristig. Wenn's nicht paßt buchen Sie halt nicht, womit dann auch keine Kosten entstehen. Eine Buchung geht bei uns in vielen Fällen, insbesondere bei Abholgeräten, von "jetzt auf gleich" so daß Sie auch noch freitags anrufen können um für Samstag eine Hüpfburg zu bestellen.
Vorteil: Kein Veranstaltungsausfall- und Wetterrisiko.
Nachteil: Die Auswahl ist bei kurzfristigen Buchungen oft begrenzt und es kann sein, daß das von Ihnen gewünschte Gerät nicht mehr verfügbar ist und Sie auf ein anderes Modell ausweichen müssen.

2. Möglichkeit:
Sie buchen das gewünschte Modul fest. Dann ist die Sache exklusiv für Sie reserviert und weitere Interessenten können dieses Gerät / diese Aktion zum gleichen Termin nicht mehr erhalten. Darauf können Sie sich 100%ig verlassen. Im Gegenzug erwarten wir natürlich auch von Ihnen, daß Sie das gebuchte Modul zum vereinbarten Termin abholen (und bezahlen). Das Veranstaltungsausfall-Risiko, gleichgültig aus welchem Grund (Wetter, Corona usw.) liegt beim Mieter. Eine Buchung ist ein Vertrag und der ist nun mal für beide Seiten verbindlich. Eine Reservierung an die nur wir uns halten müssen und der Kunde jederzeit kostenlos stornieren kann ist nicht möglich (siehe nächster Punkt).
Vorteil: Große Auswahl und Planungssicherheit bei frühzeitigen Buchungen.
Nachteil: Das Veranstaltungsausfall- und Wetterrisiko liegt beim Mieter.

Das Wetterrisiko bezieht sich übrigens nicht nur auf Regen sondern auch auf Wind. Ab Windstärke 5 Beaufort (38 km/h) müssen Luftkissenspielgeräte abgelassen und gesichert werden. 

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Ist eine kurzfristige Stornierung einer Buchung möglich ?

Eine Buchung ist ein verbindlicher Vertrag, der Planungssicherheit für beide Vertragspartner bietet. Das Veranstaltungsausfall-Risiko, gleichgültig aus welchem Grund (Wetter, Corona usw.) liegt beim Mieter. Bei einer Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber entstehen folgende Kosten:

Bei Stornierung mehr als 30 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag Berechnung von 50% der Auftragssumme. 
Bei Stornierung zwischen 7 und 30 Tagen vor dem ersten Veranstaltungstag Berechnung von 70% der Auftragssumme. 
Bei Stornierung zwischen 1 und 6 Tagen vor dem ersten Veranstaltungstag Berechnung von 85% der Auftragssumme. 
Bei Stornierung am Veranstaltungstag Berechnung von 100% der Auftragssumme.

Alternativ kann in vielen Fällen eine feste Buchung ggf. auch gegen eine Anzahlung von 50% des Auftragswerts erfolgen. In diesem Fall wird sie nach Eingang der Anzahlung innerhalb 8 Tagen bindend, wodurch ebenfalls Planungssicherheit für beide Seiten gewährleistet ist. Bei Terminänderungen (Absagen oder Verschiebungen) durch den Mieter wird die Anzahlung als Stornokosten einbehalten und nicht zurückgezahlt. In diesem Fall bleibts also bei den 50%, egal wann die Absage erfolgt.. Inwieweit diese Variante Anwendung findet ist vom konkreten Fall abhängig. Bitte Anfragen.

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Kann eine Veranstaltung gegen Ausfall versichert werden?

Ja. Es ist zwischenzeitlich möglich, Veranstaltungen gegen Teil- oder Totalausfall zu versichern und so das Risiko für Sie als Veranstalter zu minimieren. Informationen und Versicherer hierzu finden Sie im Internet

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Ist eine Ortsbesichtigung durch unseren Außendienst möglich?

Um unseren Kunden unsere Geräte und Aktionen so kostengünstig wie gewohnt anbieten zu können erfordert dies eine 'schlanke' Unternehmens- und insbesondere Personalphilosophie. Den 'Luxus' eines Außendienstes können wir uns daher für Standardbuchungen nicht leisten. Es gibt aber kaum eine Frage, die nicht telefonisch geklärt werden könnte. Umfangreiche Informationen zu den einzelnen Geräten und Aktionen erhalten Sie auch im Internet.
Bei der Buchung von Großveranstaltungen mit mehreren Modulen ist eine Ortsbesichtigung oftmals unerlässlich und wird von uns in diesem Fall auch gerne wahrgenommen.
Für weitere Fragen und Beratung: einfach die 06838 / 1212 anrufen.

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Wie werden die Abholgeräte transportiert ?

Alle Kleingeräte und die Hüpfburgen bis zur Größe von 4 X 5m sind Abholgeräte und werden vom Mieter bei uns abgeholt und zurückgebracht. Der Transport kann normalerweise in jedem PKW Kombi ( leer mit umgeklappter Rückbank ) erfolgen.

Zum Be- und Entladen ist es unbedingt notwendig, daß Sie  mindestens eine starke Person mitschicken, die richtig mit anpacken kann. Wir sind sehr gerne beim Laden behilflich, können das aber nicht alleine erledigen.

Die für den Auf- und Abbau verantwortliche Person muß bei Abholung anwesend sein, damit eine ordnungsgemäße Einweisung erfolgen kann.

Ausführliche Infos zum Transport von Abhol-Hüpfburgen [hier].

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Was ist bei Luftkissen-Abholgeräten beinhaltet, was muß ich selbst besorgen ?

Zu unseren aufblasbaren Abholgeräten erhalten Sie das komplette zum Betrieb notwendige Zubehör: Eine Bodenplane auf der das Gerät aufgebaut wird, ein elektrisches Dauergebläse das das Gerät während dem Betrieb mit Luft versorgt, Verankerungsmaterial bestehend aus Seilen und Erdankern und eine Aufbau- und Betriebsanleitung mit bebilderter Schrif für Schritt-Anleitung.

Was Sie vor Ort benötigen ist eine ebene, saubere Fläche die so groß ist, daß sie dem Gerät auf jeder Seite einen Bewegungsspielraum von mindesten 1,5 m läßt, einen 'normalen' 230V Stromanschluß (Verlängerungskabel) und  ggf. einen Hammer zum Einschlagen der Erdanker.

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Müssen Luftkissenspielgeräte beaufsichtigt werden ?

Diese Frage ist uneingeschränkt mit ja zu beantworten. Eine Beaufsichtigung der Hüpfburgen durch eine geeignete erwachsene Person ist in jedem Fall erforderlich. Nur dann ist die optimale Sicherheit für die Kinder gewährleistet. Aber mal ehrlich: Wo sonst können Sie mit einer Betreuungsperson 6 - 15 Kinder problemlos gleichzeitig betreuen ?

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Müssen Luftkissenspielgeräte verankert werden ?

Auch diese Frage ist uneingeschränkt mit ja zu beantworten. Gemäß DIN EN 14960 sind Luftkissenspielgeräte so zu verankern, daß jeder Verankerungspunkt einer Kraft von 1.600 N standhalten muß. Das ist mit Erdnägeln und entsprechend festem Untergrund in der Regel gut zu realisieren. Bei Verankerung mit Ballastgewichten entspechen 1.600 N in etwa 160 kg, so daß an jedem Ankerpunkt 160 kg Gewicht angebracht werden müssen. Diese Gewichte können NICHT von uns bereitgestellt werden, die Beschaffung liegt im Verantwortungsbereich des Mieters.
Ggf. kann die Ballastierung auch an neben der Hüpfburg aufgestellten Fahrzeugen, Blumenkübeln oder sonstigen Ankerstellen z.B. Dübel mit Schrauben in Beton oder Asphalt erfolgen, bitte sprechen Sie uns bei Fragen an.

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Wie sicher sind Luftkissenspielgeräte ?

Grundlegend für den sicheren Betrieb ist eine ordnungsgemäße Verankerung und eine permanente Beaufsichtigung durch geeignetes, erwachsenes, pflichtbewusstes Betreuungspersonal, das für die Einhaltung der Sicherheitsregeln und die ordnungsgemäße Benutzung der Geräte sorgt. Bereits seit Beginn unserer Aktivitäten mit Hüpfburgen vermieten wir die Geräte nur an Kunden, die sich vertraglich dazu verpflichtet haben, die Geräte ordnungsgemäß zu beaufsichtigen. Eine Einweisung in die Sicherheitsregeln erhält der Kunde bei Übergabe der Geräte durch unser Personal. Somit ist eine optimale Sicherheit der Kinder gewährleistet. 

Bei Abholgeräten muß die für den Auf- und Abbau verantwortliche Person bei Abholung anwesend sein, damit eine ordnungsgemäße Einweisung erfolgen kann.

Weiterhin ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, daß unsere Luftkissenspielgeräte der geltenden Norm DIN EN 14960 entsprechen und Wartungen und Inspektionen gemäß dieser durch eine Fachkundige Person für aufblasbare Spielgeräte durchgeführt werden.

Alles in allem sind unsere Luftkissen- Spiel- und Aktionsgeräte sehr sicher und es geht kein erhöhtes Gefahrenrisiko von ihnen aus.

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Sind die Geräte versichert ?

Es besteht unsererseits eine Betriebshaftpflichtversicherung, insbesondere für eventuelle Schäden die durch unser Personal verursacht werden. Nicht abgedeckt hiervon sind eventuelle Schäden die beim Spielen auf den Geräten entstehen, da wir hierauf ja keinen Einfluß haben (es sei denn, der Schaden entsteht durch einen Defekt an unseren Gerätschaften). Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme am Spielbetrieb 'auf eigene Gefahr', worauf auch durch Hinweistafeln aufmerksam gemacht wird. Bei ordnungsgemäßer Beaufsichtigung der Geräte sind diese im übrigen sehr sicher und es geht kein erhöhtes Gefahrenrisiko von ihnen aus. Sofern für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen wird, besteht ggf. die Möglichkeit, die Geräte mit hierin  aufzunehmen.

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Wer haftet wenn ein Gerät beschädigt wird ?

Für eventuelle Schäden an unseren Geräten die im Verantwortungsbereich des Mieters entstehen haftet dieser. Inwieweit dieses Risiko im konkreten Fall versicherbar ist, kann von einem Versicherungsfachmann geprüft werden. 

Aber keine Sorge, unsere Geräte sind allesamt in einem optimalen, 1a gewarteten und oft neuwertigen und gepflegten Zustand, so daß im 'normalen' Betrieb kein Schaden daran entstehen kann. Sie erhalten bei Übernahme auch eine Einweisung sowie bei Abholgeräten ein Betriebshandbuch, in dem der Auf- und Abbau detailliert beschrieben sind und das alle notwendigen Hinweise zum Betrieb enthält. Wenn wir mal grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz ausschließen, sollte alles problemlos laufen.

 

 

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